Ich schätze mal(also nur eine Vermutung), dass es ähnlich unserer ersten Insolvenz ist! Übertragung der Lizenz auf eine gesunde oder neue Gesellschaft und die alte Gesellschaft geht mit den Altlasten in die Insolvenz! Ein "illegales" Übertragen der Lizenz, weil sie ja einen Wert darstellt, ist ja garnicht möglich und diese aussage ist grundlegend verkehrt! Die Lizenz stellt nur einen obligatorischen Wert dar, den sie kann ja, wie wir wissen nicht verkauft werden, sondern muss ja an die BBL zurückgegeben werden! Sie ist im Prinzip immer Eigentum der BBL und ist daher auch nie Inhalt bzw. Teil einer Insolvenz! Zumindest habe ich das bisher immer so verstanden!